Schärfere Regelung in Baden-Württemberg zu Versammlungen und Gaststätten

Ministerpräsident Kretschmann hat soeben schärfere Maßnahmen zur Verlangsamung der Coronavirus-Infektionen verkündet:

  1. Es müssen alle Restaurants und Gaststätten ab morgen schließen. Essen zum Mitnehmen bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen sich nicht mehr als drei Personen zusammen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Ausnahme: Familien, also Eltern oder Paare mit ihren Kindern. Das wird auch entsprechend sanktioniert.
  3. Die Durchreise von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt und zu großen Teilen untersagt.

Die Maßnahmen gelten ab Samstag, 21.03.2020Verstöße gegen die Maßnahmen werden mit bis zu 25.000 Euro Bussgeld sowie mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.

Wichtiger Hinweis: Rechtsgültigkeit erlangen diese Maßnahmen erst, wenn die entsprechende Verordnung vorliegt. Dies wird für den Abend erwartet.

Schärfere Regelung in Baden-Württemberg zu Versammlungen und Gaststätten
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