Stundung von Sozialabgaben

Betreff: EILT: Stundung Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

es gibt weitere Neuigkeiten die ich Ihnen, auch im Namen meiner Kollegin Nina Warken MdB, mitteilen möchte. Es ist uns gestern noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.  


Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens am morgigen Donnerstag formlos, unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV, direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie, als Word und PDF-Datei, in der Anlage.


Die entsprechende Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Information an betroffene Unternehmen weiterleiten, damit die notwendige Liquidität am Freitag erhalten bleiben kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig

 

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Deutscher Bundestag

Alois Gerig, MdB

Vorsitzender des Ausschusses für

Ernährung und Landwirtschaft

Platz der Republik 1

11011 Berlin2020-03-24 Stundung von Sozialabgaben

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