200329 Vollzugshinweise Soforthilfen
200329 Verwaltungsvereinbarung Soforthilfen
20 03 28 Erleichterungen Corona Soforthile
200329 Musterantragsformular (Stand 29_3_15_00)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bund und Länder haben nun eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Soforthilfe abgestimmt, die ich Ihnen – auch im Namen meiner Kollegin Nina Warken MdB – anbei gemeinsam mit den Vollzugshinweisen und einem Musterantragsformular sowie einer Pressemitteilung der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut MdL sende.
Wir haben uns in den vergangen Tagen vehement dafür eingesetzt, dass diese Unterstützung als „Brücke in der Krise“ schnell, unbürokratisch und auf der Grundlage klarer Kriterien bei den Betrieben ankommt und dass auch bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften KEINE private Vermögensprüfung als Voraussetzung verlangt wird. Alles andere hätte eine Schlechterstellung gerade vieler kleiner Betriebe gegenüber GmbHs und Kapitalgesellschaften bedeutet.
Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bundesweit für dieses Programm zur Verfügung und das Land 5 Milliarden Euro alleine für Baden-Württemberg. Zusammen ergibt das ein starkes Volumen. Damit sollen die Unternehmen unterstützt werden, die wegen der Corona-Krise in einer wirtschaftlichen Schieflage sind – ohne dass die Inhaber zuvor ihre sämtlichen Ersparnisse aufbrauchen müssen.
Das wird jetzt erreicht: Um die Unterstützung zu erhalten, muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
In Baden-Württemberg wurden die Programme von Bund und Land von vorneherein gut aufeinander abgestimmt und verzahnt. Auf das Bundesprogramm für Betriebe bis 10 Mitarbeiter setzt das Landesprogramm für Betriebe bis 50 Mitarbeiter auf, so dass zusammen ein gemeinsames Förderkonzept für alle Unternehmen bis 50 Mitarbeiter umgesetzt werden kann.
Die Kriterien der Verwaltungsvereinbarung werden in Baden-Württemberg ab sofort und auch rückwirkend umgesetzt.
Demnach werden unterstützt
▪ Betriebe bis 5 Mitarbeiter mit bis zu 9.000 Euro
▪ Betriebe bis 10 Mitarbeiter mit bis zu 15.000 Euro
▪ Betriebe bis 50 Mitarbeiter mit bis zu 30.000 Euro.
Der Antrag ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar. Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind auszufüllen und mit den auf dem Formular vorgesehenen Erklärungen zu unterschreiben und eingescannt über die Online-Plattform www.bw-soforthilfe.de bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) elektronisch einzureichen. Die IHK ist dabei sachlich auch zuständig für alle Solo-Selbständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft. Die zuständige Kammer bestätigt dann die Antragsberechtigung und leitet den qualifizierten Antrag an die L-Bank zur Bewilligung weiter. Die Finanzhilfe wird von der L-Bank unmittelbar auf das Konto des Antragstellers bzw. des Zuschussempfängers angewiesen.
Fortlaufende aktualisierte Informationen gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/.
Die „Soforthilfe“ ergänzt die schon bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen jeder Größe. Bereits auf den Weg gebracht wurden das Kurzarbeitergeld, die Möglichkeit zur Stundung von Steuern und Sozialversicherungsangaben, der „Schutzschirm“ für „systemrelevante Betriebe“ und die Unterstützung mit KfW-Krediten.
Wir arbeiten mit Nachdruck daran, dass diese Kredite den Unternehmen, die jetzt Unterstützung brauchen, tatsächlich unbürokratisch und zu akzeptablen Konditionen zur Verfügung stehen. Der Bund hat dafür die Voraussetzungen geschaffen, die Umsetzung muss aber noch besser werden.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an mich und mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Alois Gerig
Deutscher Bundestag
Alois Gerig, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft
Platz der Republik 1
11011 Berlin