Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gestern Abend wurde in einer Sondersitzung der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten eine Regelung für die Bundesrepublik getroffen.
In Baden-Württemberg ist bereits durch den Erlass zur Änderung der Corona-Verordnung vom 20. März 2020 eine weitestgehende Umsetzung der Regelungen bzw. eines sogenannten Kontaktverbotes realisiert.
Eine Verschärfung zu den Regelungen in Baden- Württemberg erfolgte in folgenden Punkten:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie wie immer auf:
https://coronavirus.grossrinderfeld.com/
Euer
Johannes Leibold
BM Leibold zum neuen Kontaktverbot