BM Leibold zum neuen Kontaktverbot

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gestern Abend wurde in einer Sondersitzung der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten eine Regelung für die Bundesrepublik getroffen.

In Baden-Württemberg ist bereits durch den Erlass zur Änderung der Corona-Verordnung vom 20. März 2020 eine weitestgehende Umsetzung der Regelungen bzw. eines sogenannten Kontaktverbotes realisiert.

Eine Verschärfung zu den Regelungen in Baden- Württemberg erfolgte in folgenden Punkten:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie wie immer auf:

https://coronavirus.grossrinderfeld.com/

Euer
Johannes Leibold

BM Leibold zum neuen Kontaktverbot
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