Aktuelle Auslegungshinweise und neue Corona-Verordnungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie üblich, möchte Sie der Corona-Arbeitsstab des Landratsamtes über wesentliche Entscheidungen der Landesregierung betreffend Coronavirus auf dem Laufenden halten. Inzwischen sind neue Auslegungshinweise zur „großen“ CoronaVO, sowie weitere Corona-Einzelverordnungen erschienen. Die folgenden Dokumente geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis:

  1. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung, Stand 14.05.2020
  2. CoronaVO des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 14. Mai 2020
  3. CoronaVO des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Durchführung von sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer vom vom 14. Mai 2020
  4. CoronaVO des Sozialministeriums über Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen vom 14. Mai 2020
  5. CoronaVO des Wirtschaftsministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs der beruflichen Bildungseinrichtungen vom 14. Mai 2020

Nachdem es bzgl. der Änderung der CoronaVO zum 11. Mai 2020 und der dazu veröffentlichten FAQ zahlreiche Nachfragen zur Frage der Auslegung des § 3 Abs. 2 CoronaVO gab, wurden die FAQ angepasst, so dass es bzgl. Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum nun heißt:

Wie viele Personen dürfen im privaten Raum zusammenkommen?

Es gibt hier keine Beschränkung nach Personenzahl, sondern es kommt darauf an, in welchem Verhältnis die Personen stehen. Es dürfen zusätzlich zu den Angehörigen des eigenen Haushalts zusammenkommen:

  • Die erweiterte Familie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Geschwister mit Nachkommen und Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern).
  • Angehörige eines weiteren Haushalts.

Die vollständigen FAQ sind auf folgender Seite veröffentlicht: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und stehen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Weller
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Büro des Landrats
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim

2020-05-14_WM_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung

200514_SM_CoronaVO_Besuchsregelungen

200514_CoronaVO_Berufsbildung

2020 05 14 CoronaVO Schule vom 14. Mai 2020

200514_KM-SM_CoronaVO_Sportwettkaempfe

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