Sehr geehrte Damen und Herren,
wie üblich, möchte Sie der Arbeitsstab Corona des Landratsamtes über wesentliche Entscheidungen der Landesregierung betreffend Coronavirus auf dem Laufenden halten.
Beigefügt erhalten Sie in der Anlage folgende neue Verordnungen zur Kenntnis und Beachtung:
- die CoronaVO Veranstaltungen mit Gültigkeit ab 30. Mai 2020.
- die CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit Gültigkeit ab 2. Juni 2020.
- die CoronaVO Maskenpflicht in Praxen mit Gültigkeit ab 30. Mai 2020.
- die Auslegungshinweise des Wirtschaftsministeriums zur Corona-Verordnung mit Stand vom 29. Mai 2020.
Hilfreiche Erläuterungen zu den Verordnungen finden sich auf der Homepage des Landes unter dem Link
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und stehen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Moll
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Büro des Landrats
Büroleiter, Pressereferent
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
200529_SM_CoronaVO_Jugendhaeuser
2020_05_29_SM_CoronaVO_Maskenpflicht-Praxen
2020_05_29_SM_CoronaVO_Veranstaltungen
2020_05_29_WM_Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung 29.5.2020