BM Leibold zu den Einschränkungen im Alltagsleben

Guten Morgen Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gestern hat das Land Baden- Württemberg umfassende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des sogenannten Coronavirus „SARS-Cov-2“ beschlossen.

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass es in der Gemeinde Großrinderfeld bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Krankheitsfall gibt.

Die Verordnung des Landes tritt zum Dienstag, 17. März 2020, in Kraft und beeinflusst alle Lebensbereiche und das öffentliche Leben.

Die Verordnung regelt die Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen bis zum 19. April 2020.

Alle weiteren Regelungen der Verordnung gelten bis einschließlich 14. Juni 2020 verbindlich unter anderem für Vereine, Gastronome und Inhaber diverser Einrichtungen.

Betroffen sind unter anderem:

– Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden
– Einrichtungen (Kultur, Bildung, Unterhaltung, Sport. usw.)
– Betrieb von Gaststätten
– Stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Weitere Informationen stelle ich auf der Homepage der Gemeinde unter „Neues aus Großrinderfeld“ bereit.

Euer
Johannes Leibold

BM Leibold zu den Einschränkungen im Alltagsleben
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