Soforthilfeprogramm

Freitag, 20.03.2020

 Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern hat der Landtag Baden-Württemberg ein von der CDU-Landtagsfraktion zusammengestelltes Soforthilfeprogramm beschlossen. Dieses Programm soll Selbstständigen, Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen schnell und unkompliziert mit finanziellen Mitteln versorgen. Wie uns zahlreiche Unternehmer und Selbstständige aus unserer Heimat berichtet haben, sind Kredite über die Hausbank, wegen täglich ändernden Regelungen in der aktuellen Lage meist aufwändig und zeitintensiv. Damit kommt die Landesregierung der Forderung nach schnellen und unbürokratischen Lösungen nach, um einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzuwirken. Mit diesen Direkthilfen werden  die bereits beschlossenen Maßnahmen des Bundes  sinnvoll ergänzt.  Wir gehen aber davon aus, dass auch der Bund weitere Mittel zur Verfügung stellen wird. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung. Hier im Detail:

Branchenoffener Härtefallfonds

Mit einem branchenoffenen Fonds wir die Landesregierung Baden-Württemberg  Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen. Wirtschaftsministerin  Hoffmeister-Kraut kündigte an, dass ab Ende kommender Woche Anträge gestellt werden könnten. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah  informieren.  Die Soforthilfebeträge werden nach Mitarbeiteranzahl  des beantragenden Unternehmens gestaffelt und sollen sich auf 5, 10 und 15 Tausend Euro belaufen. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums. 

Beteiligungsfonds

Durch einen Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden. Auch kleinere Unternehmen sollen somit wieder über genügend Liquidität und Kreditwürdigkeit verfügen, um die Krise zu überstehen.  Dieser Beteiligungsfonds soll mittelständische Unternehmen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben, zur Verfügung stehen.

Krisenberatungsprogramm

Um Selbstständige und Mittelständler mit den notwendigen Informationen  zu möglichen und sinnvollen Maßnahmen auszustatten und diese dann auch selbstständig beantragen zu können, soll zeitnah eine Online-Beratungsleistung zur Corona-Soforthilfe eingerichtet werden.

Steuerliche Erleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus‘ betroffen sind.  Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzämter und Gemeinden wurden bereits instruiert.

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder digital an ihr entsprechendes Finanzamt in Mosbach oder  Tauberbischofsheim.

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, die CDU zeigt hier deutlich, dass wir auf Landes- und Bundesebene gut zusammenarbeiten und Sie in dieser Krise schnell und zielgerichtet unterstützen. Wir werden alles Mögliche tun, um Schaden von Mensch und Wirtschaft abzuhalten. Bitte informieren Sie mich weiterhin,  damit ich mich zielgerichtet für entsprechende Nachjustierungen und weitere Maßnahmen einsetzen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alois Gerig 

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Deutscher Bundestag

Alois Gerig, MdB

Vorsitzender des Ausschusses für

Ernährung und Landwirtschaft

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

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