Neue Lockerungen und Notfallkonzepte in Zeiten der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bund und Länder haben heute neue Lockerungsmaßnahmen, aber auch neue Notfallsicherungskonzepte verabschiedet. Ich möchte Sie in dieser E-Mail – auch im Namen meiner Kollegin Nina Warken MdB – auf den neuesten Stand bringen. Das Corona-Virus hatte uns im März sein hohes Ansteckungspotenzial gezeigt. Der Lockdown hat uns Zeit gegeben, um zum einen mehr über das Virus zu erforschen und das Gesundheitssystem entsprechend auszustatten aber auch um geeignete Schritte zur Eindämmung und Bewältigung bei einem lokalen Ausbruch zu etablieren. Die Zahl der Neuinfektionen ist in den vergangenen Tagen auf einem niedrigen Niveau geblieben.

Das ermöglicht uns weitere vorsichtige Lockerungen unter Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Betroffenheit der Infektion ist sehr unterschiedlich, deshalb muss es auch möglich sein, individuelle Maßnahmen anzupassen.  Auch wenn eine einheitliche Lockerung im gesamten Bundesgebiet bequemer erscheint, lassen sich Langzeitfolgen in Wirtschaft und Gesellschaft durch regionale Strategien auf Grundlage des jeweiligen Infektionsgeschehens besser vermeiden.

Um die steigende Gefahr einer dynamischen Infektionsentwicklung (wie Anfang März) durch neue Lockerungen zu vermeiden, haben Bund und Länder Notfallmechanismen verschärft und sich auf Folgendes geeinigt:

Zum einen werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Zum anderen sollen Infektionsketten weiterhin effektiv ermittelt werden, um einen Ausbruch schneller einzudämmen. An technischen Lösungen wird aktuell unter Hochdruck gearbeitet.

Die wichtigsten Lockerungen sind:

  • Länderspezifische Konzepte für Öffnungen in weiteren Bereichen wie Gastronomie, Hotels, Ferienunterkünfte, private Feiern, Theater- und Kinobesuche;
  • Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel möglich;
  • sicheres Arbeiten durch Pandemie- und Hygieneplan in Unternehmen ermöglichen;
  • Erleichterung bei Besuchen im Krankenhaus und anderen Einrichtungen;
  • Mitglieder eines Haushaltes dürfen sich nun auch mit Mitgliedern eines weiteren Haushaltes treffen;
  • Die Bundesligaspiele können ab der 2. Maihälfte wieder aufgenommen werden.

Eine vollständige Liste der Bereiche, in denen es landesspezifische Lockerungen geben soll, finden Sie auf den Homepages unter www.alois-gerig.de und www.nina-warken.de

Das Vorhaben kann aber nur gelingen, wenn wir uns weiterhin konsequent an Hygiene- und Abstandsrichtlinien halten. Deshalb gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5m in der Öffentlichkeit, Maskenpflicht im ÖPNV und Geschäften, besonderer Schutz von Risikogruppen.

In Kürze erwarten wir den zeitlichen Fahrplan aus Baden-Württemberg. Wir halten Sie natürlich auch darüber auf dem Laufenden, wie, wo, wann und welche Lockerungen in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Unsere Landesregierung in Baden-Württemberg hat zudem bekanntgegeben, dass eine einmalige Liquiditätshilfe für betroffene Betriebe der Gastronomie- und Hotelleriebranche in Höhe von 3.000 Euro eingerichtet werden soll. Diese Einmalzahlung soll zudem um jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten erhöht werden. Soweit eine Liquiditätslücke nachgewiesen ist, sollen die Gelder analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe bei den Industrie- und Handelskammern beantragt und durch die L-Bank ausgezahlt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir versuchen alles, um die Auswirkungen der Pandemie so klein wie möglich zu halten. Jetzt müssen wir geeignete Konzepte etablieren, um unser gesellschaftliches Leben schrittweise wieder aufzunehmen, ohne dabei das Risiko einer neuen Infektionswelle zu riskieren.

Wir sind optimistisch, was die heutigen Entscheidungen angeht.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alois Gerig

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Deutscher Bundestag
Alois Gerig, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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