Auslegungshinweise zu § 4 CoronaVO / CoronaVO Spitzensport / CoronaVO § 111a SGB V / Pflegeeinrichtungen / Tafelläden / BVerfG zur Versammlungsfreiheit/ weitere Änderung der CoronaVO avisiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf die folgenden aktuellen Entwicklungen weisen wir Sie hin:

  • Auslegungshinweise zu § 4 CoronaVO

 

Die derzeit aktuellste Fassung, die auf Freitag, 17.04.2020 datiert worden ist, fügen wir dieser E-Mail nachrichtlich an. Hier sind die Maßgaben der 5. ÄnderungsVO, die im Wesentlichen morgen in Kraft treten (vgl. BM/OB-Info vom 17.04.2020) bereits antizipiert. Das Wirtschaftsministerium ist zudem dazu übergegangen die Änderungen farblich hervorzuheben.

  • ÄnderungsVO zur CoronaVO Spitzensport

 

Das Sozialministerium hat gestern (18.04.2020) eine 1. ÄnderungsVO zur CoronaVO Spitzensport auf den Weg gebracht, die heute (19.04.2020) in Kraft getreten ist. In der Anlage finden Sie die Änderungsverordnung sowie die sich daraus ergebende (nichtamtliche) konsolidierte Fassung. Die Gültigkeitsdauer wurde (entsprechend der CoronaVO) bis zum 03.05.2020 verlängert, sowie Probe- und Trainingsräume in Kultureinrichtungen als zulässigerweise nutzbare Einrichtungen definiert. Das Nähere entnehmen Sie bitte den beiden Anlagen.

  • ÄnderungsVO zur CoronaVO § 111a SGB V

 

Das Sozialministerium hat gestern (18.04.2020) eine ÄnderungsVO zur CoronaVO § 111a SGB V (betreffs Einrichtungen zur Durchführung von Mutter-Kind-Maßnahmen bzw. Vater-Kind-Maßnahmen) erlassen, die heute (19.04.2020) in Kraft getreten ist, und die Gültigkeit der VO (entsprechend der CoronaVO) bis zum 03.05.2020 verlängert. In der Anlage finden Sie die Änderungsverordnung sowie die sich daraus ergebende (nichtamtliche) konsolidierte Fassung. Das Nähere entnehmen Sie bitte den beiden Anlagen.

  • Sozialministerium zu Coronavirus-Erkrankungen (COVID-19) – Weitere Informationen für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe /

 

Mit angefügtem Schreiben aktualisiert das Sozialministerium seine Hinweise vom 16.03.2020. Es wird um Beachtung gebeten.

  •  Sozialministerium in Sachen Tafelläden

 

Angefügt dürfen wir Ihnen zudem die Hinweise des Sozialministeriums, Staatssekretärin Mielich MdL zu Tafelläden zur Kenntnis geben, und ergänzend auf unsere BM/OB-Info vom Dienstag, 14.04.2020 verweisen, wo wir bereits einige Informationen gegeben hatten.

  •  BVerfG-Beschluss zur Versammlungsfreiheit

 

Das Innenministerium hat uns angefügten Beschluss des BVerfG vom Freitag, 17.04.2020 übermittelt.

Hiernach wurde die Stadt Stuttgart im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über die Zulässigkeit einer vom Antragsteller des Verfahrens für Samstag in Stuttgart angemeldeten Versammlung auf dem Schloßplatz unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Senat hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass in jedem Einzelfall und auch unter Geltung der CoronaVO bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Versammlung Ermessen auszuüben ist. Dabei muss die zuständige Behörde auch ggf. gemeinsam mit dem Antragsteller mögliche Auflagen zum Infektionsschutz, von denen § 3 Abs. 6 CoronaVO die Erteilung einer Zulassung abhängig macht, eruieren. Ausdrücklich offengelassen hat der Senat die Frage, ob es vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit  einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen und die Erteilung einer solchen Erlaubnis in das Ermessen der Verwaltung zu stellen, s. § 3 Abs. 6 CoronaVO.

Das Innenministerium will nun prüfen, ob eine Änderung der CoronaVO in Bezug auf Versammlungen sinnvoll und geboten ist. Ebenfalls wird dem Vernehmen nach geprüft, ob in dieser Situation die Erstellung eines Handlungsleitfadens für die Kommunen des Landes sinnvoll und möglich ist.

Zudem bereits jetzt der Hinweis, dass wir, losgelöst von dem etwaig denkbaren Änderungsbedarf gem. vorstehender Ziff. 6, zeitnah mit einer Änderungsverordnung zur CoronaVO rechnen, in der Neuerungen zur Notbetreuung zu erwarten sind. Wie gewohnt informieren wir Sie zu gegebener Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindetag Lagezentrum Corona

corona@gemeindetag-bw.de

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Gemeindetag Baden-Württemberg

Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden

2020-03-26 WM Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung

2020_04_18_SM_CoronaVO_Spitzensport_konsolidierte-Fassung 2020_04_18_SM_VO_Aenderung_CoronaVO-Spitzensport

2020_04_17_Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung

Auslegungshinweise zu § 4 CoronaVO / CoronaVO Spitzensport / CoronaVO § 111a SGB V / Pflegeeinrichtungen / Tafelläden / BVerfG zur Versammlungsfreiheit/ weitere Änderung der CoronaVO avisiert
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