Änderung Corona-VO/ Notbetreuung / Schule / KiTa-Gebühren / Öffnung Rathäuser

Sehr geehrte Damen und Herren,

über folgende aktuelle Entwicklungen möchten wir Sie schon vor Veröffentlichung der Änderung der CoronaVO informieren:

  1. Änderung Corona-VO: Zulassung von Ladengeschäften bis 800 m² Ladenfläche
    Diese Änderung wird für den Laufe des heutigen Abends erwartet. Wir werden umgehend informieren.
  2. Notbetreuung: angekündigte Erweiterung
    Das Kultusministerium hat darüber informiert, dass die angekündigte Erweiterung der Notbetreuung zum 27. April 2020 angestrebt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Träger der Kinderbetreuung einen gewissen Vorlauf haben. Einen Entwurf zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Öffnung sollen die Kommunalen Landesverbände Anfang kommender Woche erhalten. Wir werden baldmöglichst darüber informieren.
  3. Schule: Gestaltungen Wiedereinstieg
    Die bei dem Wiedereinstieg in den Schulbetrieb zu beachtenden Mindestfestsetzungen an den Infektionsschutz und den Hygienestandard werden ebenfalls im Entwurf bis Montag erwartet. Dieses soll dann gemeinsam mit den erweiterten Regelungen für die Notbetreuung durch eine nochmalige Änderung der Corona-VO erfolgen. Zusätzlich wird das Kultusministerium den Schulträgern einen Orientierungsrahmen für einen Hygieneplan als Checkliste an die Hand geben
  4. Kinderbetreuung: Erstattungen Elternbeiträge
    Bezüglich der Erstattung der Elternbeiträge auch für den Monat Mai haben wir uns bereits an die Landesregierung gewandt und um Unterstützung gebeten. Derzeit können keine Aussagen zur Übernahme von Elternbeiträge über den bisher gewährten Anteil des 100 Millionen-Euro-Paktes getroffen werden. Sollte es gelingen, eine umfassende Gegenfinanzierung für erlassene Elternbeiträge für die Monate der coronabedingten Schließung zu erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.  Die Kommunalen Landesverbände versuchen hier schnellstmöglich eine verbindliche Aussage zu erhalten, so dass Entscheidungen auf der örtlichen Ebene noch rechtzeitig erfolgen können.
  5. Publikumsverkehr in den Rathäusern
    Durch die Lockerung der Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus wird vielerorts die Regelung des Publikumsverkehrs in den Rathäusern neu diskutiert. Es ist festzustellen, dass einige Kommunen ihre weitere Vorgehensweise in analoger Anwendung der Regelungen zum Betrieb von kleinen und mittleren Geschäften orientieren und nun eine schrittweise Öffnung vorbereiten. Ein anderer Lösungsansatz ist die fortgeführte Praxis, den allgemeinen Kundenverkehr über vorab terminierte Vorsprachen mit Verweis auf das weiterhin geltende Kontaktverbot zu steuern. Eine inhaltliche Empfehlung kann seitens des Gemeindetags – auch aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Situationen in den Rathäusern – nicht erfolgen, allerdings scheint eine Abstimmung innerhalb der Sprengel bzw. der Kreisverbände zielführend zu sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindetag Lagezentrum Corona

corona@gemeindetag-bw.de

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Gemeindetag Baden-Württemberg

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